:::Fragen zum Bankgeheimnis:::

Hier in Almaty habe ich des Öfteren, wenn ich mit Deutschen ins Gespräch gekommen bin Fakte, Fragen oder Feststellungen zum Schweizerischen Bankgeheimnis zu hören bekommen. Es haben sich dabei oft längere Diskussionen ergeben, welche in Wertefragen und/oder ethische Ansichten übergegangen sind.

Ich würde mich interessieren, welche Meinung ihr, die Leserinnen und Leser dieses Blogs zum Schweizerischen Bankgeheimis habt. Ich bin sowohl an Fakten historischer Art, als auch unklaren und diffusen Kommentaren und Gedanken interessiert, schreibt mir doch bitte eure Ideen in Form von Kommentaren. Selbstverständlich möchte ich auch Meinungen von Deutschen und Österreichern oder gar Lichtensteinern in den Kommentaren sehen.

Anschliessend werde ich meine Sichtweise und Haltung zum Thema in Worte zu fassen versuchen.

5 Kommentare
  1. Neo Bazi
    Neo Bazi sagte:

    Diffuses.
    Ausländer (Deutsche) können aufgrund des dortigen Bankgeheimnisses in der Schweiz prima ihr Schwarzgeld unterbringen, wie auch in Lichtenstein. (Ex Innenminister Kanther (CDU) – Parteispendenskandal) Von dort kommt es dann gewaschen als Vermächtnis von in KZs umgekommenen Juden nach Deutschland zurück.

    Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, tut man das auch mit Subventionen in dreistelliger Millionenhöhe, die man von EU und deutscher Regierung kassiert hat für die Vernichtung von Arbeitsplätzen in der BRD (Müller Milch) Man baut dazu in Thüringen Fabriken, verlagert die Produktion dorthin und entlässt die Arbeiter in Westdeutschland.

    Auch Privatpersonen bringen ihr Schwarzgeld dorthin, nachdem das in Österreich nicht mehr geht. Früher fuhr man dazu der Einfachheit halber nur ins Walsertal (Österreichisches Staats- aber deutsches Wirtschaftsgebiet).

    Undsoweiter.

  2. molgugge
    molgugge sagte:

    Ich halte das schweizer Bankgeheimnis in seiner derzeitigen Ausgestaltung für problematisch.

    Dazu vorweg, dass ich wenig vom gläsernen Bürger halte. Der Staat und seine Organe müssen beim besten Willen nicht alles wissen.

    Aber, und das gilt auch in der Schweiz, Eigentum verpflichtet. Verpflichtet so ziemlich weltweit zB zum Zahlen von Steuern.
    Für schweizer Bürger hat sich das relativiert, nach dem für die eine Zinsabschlagsteuer (Verrechnungssteuer) von 35% eingeführt wurde. Der Satz ist hoch, einer der höchsten in Europa, wird aber in den meisten Fällen trotzdem nicht dazu führen, dass das zinstragende Kapital gemeldet wird. Aber jeder hat die Möglichkeit, diese VST bei seiner Steuererklärung anzugeben, so erstattet zu bekommen und damit gleichzeitig, freiwillig, auch sein Kapital sozussagen offen zu legen. Auf jeden Fall werden aber zumindest Steuern gezahlt.

    Für Ausländer gilt das allerdings nicht.

    Hier ist die Schweiz nach wie vor ein Paradies zum Parken und Waschen von Schwarzgeld, unrechtmäßig erworbenem Vermögen usw.

    Warum also nicht zumindest diese Regelung über die VST auch auf Ausländer anwenden und das so eingenommene Geld, eventuell abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, an die Herkunftsländer der Anleger überweisen????
    Dann werden zumindest von den Erträgen Steuern gezahlt und bei den Herkunftsländern wird bekannt, dass irgendein Staatsbürger (oder irgendeine inländische Firma) in der Schweiz Geld geparkt hat. Wenn das dann Anlass zu Ermittlungen gibt, die zu konkreten Ergebnissen in Bezug auf Steuerhinterziehung oder sonstige Straftaten gegen bestimmte Personen führen, kann dann gezielt ein entsprechendes Ermittlungsersuchen an die schweizer Behörden gerichtet werden.

    Problem dabei ist, dass in der Schweiz die einfache Steuerhinterziehung (also die Nichtangabe von Einkommen und Vermögen) nur eine Steuerwiderhandlung ist und keine Straftat. Das gilt erst für den Steuerbetrug, also die gezielt falsche Angabe von Besteuerungsgrundlagen.

    Allerdings ist dieses Problem zu lösen, wenn Teil der Steuererklärung die Erklärung ist, dass alles Vermögen, soweit steuerrelevant, und alle steuerrelevanten Angaben für In- und Ausland in der Erklärung enthalten sind.

    Dann gibt es nach wie vor ein weitgehendes Bankgeheimnis, aber Straftätern wird der Schutz durch dieses Bankgeheimnis versagt, ein Ergebnis, mit dem man viel ehr leben könnte.

  3. R.Wiedenmeier
    R.Wiedenmeier sagte:

    Vielen Dank für die zwei guten und ausführlichen Kommentare, ich hoffe, es gibt noch andere Leute, die sich zu diesem etwas delikaten Thema äussern können und wollen.

  4. Daniele
    Daniele sagte:

    „Die Schweiz das kleine Stachelschwein, das nehm`n wir auf dem Rückweg ein!“ Wann emanzipiert sich die Schweiz ?!?
    Mit Vehemenz muss sich die schweizerische Regierung gegen jeglichen Druck aus Europa und USA wehren und die schweizerischen Banken mit allen nur erdenklichen Mitteln schützen.
    Wieso immer klein beigeben und nicht mit Stolz allen zum Trotzt verkünden: „Der souveräne Staat Schweiz macht, in Rahmen unserer Rechtsbefindung, was er will!“
    Die USA und die EU mögen wohl eine andere Weltanschauung haben, wir Schweizer haben unsere und müssen niemandem Rechenschaft ablegen. Die schweizerische Regierung müsste souverän antworten: “Je mehr ihr uns unter Druck setzt und bedroht, desto mehr werden wir unsere Banken schützen. Was können die USA schon machen? Oder wollen die Amerikaner im Zuge Ihrer Kolonisation nun auch die Schweiz bombardieren?
    Man muss Mann genug sein und sich nicht erpressen lassen! Im Gegenteil!
    Der Nutzen der ein einzelner aus dem Bankgeheimnis zieht, ist ihm alleine überlassen!
    Ist ein Waffenhersteller ein Mörder? Nein!

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