:::Antwort vom Bundesrat:::

Auf ein Mail an Micheline Calmy-Rey, wo ich eine klarere Stellungnahme der ofiziellen Schweiz an die Kriegsführenden Nationen im Nahen Osten verlange habe ich heute folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Wiedenmeier

Ich danke Ihnen für Ihre Email vom 4. August 2006 betreffend die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist über die Eskalation der Gewalt in Israel und dem Libanon und deren humanitäre Folgen für die Zivilbevölkerung, zutiefst besorgt. In seinem Pressecommuniqué vom 13. Juli 2006 hat es dieser Sorge Ausdruck verliehen und die Konfliktparteien zur Mässigung und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts aufgerufen. Insbesondere unterstützt es die Aufrufe nach einem Waffenstillstand im Libanon.

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen fühlt sich die Schweiz dem humanitären Völkerrecht in besonderem Mass verpflichtet. Dieses stellt den relevanten und sachlichen Beurteilungsrahmen für den bewaffneten Konflikt im Nahen Osten dar. Sowohl die israelischen Streitkräfte als auch die bewaffneten libanesischen Einheiten sind bei ihren Aktionen an dessen Regeln gebunden. Die Stellungnahmen der Schweiz zum Konflikt im Nahen Osten stehen nicht im Widerspruch zum Prinzip der Neutralität, dem sich unser Land verpflichtet fühlt. Neutralität ist nicht gleichzusetzen mit Gleichgültigkeit. Deshalb unternimmt die Schweiz alles in ihren Kräften Stehende, um die Konfliktparteien zu veranlassen, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

Es ist unumstritten, dass Israel das Recht hat, auf Angriffe seiner Bevölkerung sowie auf Entführungen seiner Armeeangehörigen mit militärischen Mitteln zu reagieren. Das EDA beurteilt jedoch die Reaktion der israelischen Streitkräfte im Libanon als unverhältnismässige, insbesondere die Blockade der Küsten und die Luftangriffe gegen Ziele in der Hauptstadt Beirut und die Flughäfen des Landes. Das EDA fordert, dass die Riposte Israels streng verhältnismässig bleibe. Mit seinen Angriffen auf zivile Objekte verletzt Israel weitere Prinzipien des humanitären Völkerrechts.

Auf der anderen Seite fordert das EDA auch von den bewaffneten libanesischen Gruppen den Respekt des humanitären Völkerrechts. In diesem Sinne verurteilt das EDA die Angriffe der Hisbollah auf Wohnsiedlungen im Norden Israels, die ebenso gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen. Die gefangen genommenen Soldaten sind in Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen unter allen Umständen mit Menschlichkeit zu behandeln.

Am 18. Juli 2006 sicherte ich dem Ministerpräsidenten der Libanesischen Republik Fouad Siniora in einem Telefongespräch die Unterstützung der Schweiz in dieser schwierigen Zeit zu und erklärte, dass das EDA seine diplomatischen Bemühungen für einen sofortigen Waffenstillstand und für die Schaffung humanitärer Korridore verstärken werde. Des Weiteren hat die Schweiz alle Konfliktparteien wiederholt aufgefordert, die gefährliche Eskalation mit ihren verheerenden Folgen vor allem für die Zivilbevölkerung zu beenden. Einzig ein sofortiger Waffenstillstand, die vollumfängliche Respektierung des humanitären Völkerrechts und eine Wiederaufnahme des Dialoges können Fortschritte in der Suche einer umfassenden und dauerhaften Lösung des Konflikts bewirken. Die Schweiz hat sich sowohl bei ihren Kontakten mit den Konfliktparteien und weiteren wichtigen Akteuren der Region, als auch in ihrer Intervention an der öffentlichen Sitzung des UNO-Sicherheitsrates am 21. Juli 2006 für diese Ziele eingesetzt.

Mit freundlichen Grüssen

Micheline Calmy-Rey

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