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Die Abkürzung BWIS steht für :“Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“

Dieses Gesetz soll jetzt verschärft werden.

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Dokumentation vom EJPD Beim veränderten Gesetz geht es um Punkte der präventiven Überwachung. Konkret sollen bei Verdachtsfällen nicht nur wie heute möglich öffentliche Plätze überwacht werden können (Audio und Video), sondern es soll auch möglich sein mit Kameras Wohnungen (Innen und Aussen), peäventiv zu überwachen. Ebenfalls soll der elektronische Datenverkehr überwacht werden können. Das heisst, dass ein verdächtiger Computer präventiv durchforstet werden kann. Das Gesetz sei nötig, weil es Anzeichen dafür gibt, dass sich „Grüppchen“ in der Schweiz befinden könnten…

Der Blog Surveillance hat sich schon ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und dazu folgende Posts geschrieben.

http://blog.michaelsch.ch/?p=4
http://blog.michaelsch.ch/?p=126
http://blog.michaelsch.ch/?p=145

Hier können Sie ein aufschlussreiches Interwiev der „Samstagsrundschau“ vom Schweizer Radio DRS hören, welches Anfang Juni aufgezeichnet wurde. Dabei äussert sich ein Sprecher der Fedpol ausführlich über BWIS II…