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An der Fassade der Staatsanwalt Zürich (Limmat), Stauffacherstrasse 55 befindet sich eine Reihe skurriler Fassadenelemente. Auffallend sind vor allem die Köpfe aus Sandstein gehauen, welche leidend oder gar gequält aus der Wand ragen.
„Die Staatsanwaltschaft Zürich – Limmat ist nebst der Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl örtlich für die Stadt Zürich zuständig, wobei sie die in den Stadtkreisen 1 (Quartiere Rathaus und Hochschulen), 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12 und auf dem Zürichsee begangenen Delikte im Bereich Strafverfolgung Erwachsene bearbeitet, welche nicht in die Zuständigkeit der Besonderen Staatsanwaltschaften fallen.
Der Bereich Strafverfolgung Erwachsene wird durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich geplant, geführt und gesteuert und ist der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Die Erwachsenenstrafverfolgung besteht aus der Oberstaatsanwaltschaft, fünf Allgemeinen Staatsanwaltschaften und vier Besonderen Staatsanwaltschaften. Die Organisation und die Zuständigkeiten sind im kantonalen Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Straf- und Zivilprozess (GOG) geregelt.“
(Text Auszug von der Webseite der Staatsanwaltschaft)
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