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Das Strassenverkehrsamt ist zuständig für die Zulassung von Personen und Strassenfahrzeugen sowie Schiffen zum Verkehr. Es überprüft die Betriebssicherheit der im Verkehr stehenden oder neu zuzulassenden Strassenfahrzeuge und Schiffe anlässlich von technischen Kontrollen.

Weiter führt es die theoretischen und praktischen Führerprüfungen sowie die verkehrsmedizinischen Kontrollen durch und setzt das Massnahmenrecht (Verwarnungen, Führerausweisentzüge, Fahrverbote, Verkehrsunterricht usw.) um.

Auch obliegt ihm die Erteilung von Bewilligungen für Ausnahmetransporte, Ausnahmefahrzeuge, Sonntags- und Nachtfahrten sowie von Parkkarten für Gehbehinderte.

Neben diesen Aufgaben, die sich direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken, übernimmt das Strassenverkehrsamt das Inkasso der kantonalen Verkehrsabgaben, die in den Strassenfonds fliessen, und der pauschalen Schwerverkehrsabgaben, die dem Bund abzuliefern sind.

(Der Textauszug stammt von der Webseite www.stva.zh.ch)

Links zum Thema:

Johannes Widmer hat im Sommer 2006 eine Bachelor-Abschlussarbeit an der Hochschule Ulm im Fachbereich Digital Media gemacht, welche im Netz kursiert. Sie behandelt das Thema Datenschutz und Überwachung. Sie zeigt welche Möglichkeiten der Überwachung es heute gibt und wo dabei die Gefahren liegen. Im Impressum steht auch, dass die techniken nicht verteufelt werden sollen, denn viele sollen uns das Leben erleichtern und sie können Menschen helfen. Ich finde die technische Realisierung sensationell gelungen und auch die Aufklärung ist soweit objektiv.

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Hier ist der Link zur Seite :

Die Abkürzung BWIS steht für :“Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“

Dieses Gesetz soll jetzt verschärft werden.

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Dokumentation vom EJPD Beim veränderten Gesetz geht es um Punkte der präventiven Überwachung. Konkret sollen bei Verdachtsfällen nicht nur wie heute möglich öffentliche Plätze überwacht werden können (Audio und Video), sondern es soll auch möglich sein mit Kameras Wohnungen (Innen und Aussen), peäventiv zu überwachen. Ebenfalls soll der elektronische Datenverkehr überwacht werden können. Das heisst, dass ein verdächtiger Computer präventiv durchforstet werden kann. Das Gesetz sei nötig, weil es Anzeichen dafür gibt, dass sich „Grüppchen“ in der Schweiz befinden könnten…

Der Blog Surveillance hat sich schon ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und dazu folgende Posts geschrieben.

http://blog.michaelsch.ch/?p=4
http://blog.michaelsch.ch/?p=126
http://blog.michaelsch.ch/?p=145

Hier können Sie ein aufschlussreiches Interwiev der „Samstagsrundschau“ vom Schweizer Radio DRS hören, welches Anfang Juni aufgezeichnet wurde. Dabei äussert sich ein Sprecher der Fedpol ausführlich über BWIS II…